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"Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten [...] Eine Zensur findet nicht statt" heißt es apodiktisch in Artikel 5 Abs. 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Doch schon Abs. 2 erklärt, dass diese Rechte nachvollziehbarer Weise zugunsten allgemeiner Gesetze sowie Jugend- und Persönlichkeitsschutz beschränkt werden müssen. Wird so der Zensur nicht eine Hintertür geöffnet? Kann nicht ein 'allgemeines Gesetz' die Meinungsfreiheit einschränken, der Jugendschutz als Vorwand gegen die Verbreitung missliebiger Inhalte verwendet werden oder das 'Recht der persönlichen Ehre' legitime Kritik unmöglich machen? Auf der 17. Jahrestagung der Internationalen Buchwissenschaftlichen Gesellschaft (IBG) 2016 hinterfragten Buch-, Literatur- und Medienwissenschaftler, Juristen, Verlagspraktiker und Studierende unter dem Titel "Zensur und Medienkontrolle in demokratisch verfassten Gesellschaften" den Wahrheitsgehalt unseres Verfassungs-Postulats. Wenn auch in Deutschland keine Zustände wie in der Türkei, Saudi-Arabien oder China herrschen, ist die Bundesrepublik doch auf der Rangliste der Pressefreiheit von Reporter ohne Grenzen von Platz 12 auf Platz 16 herabgestuft worden - und auch für Buchautoren scheint das Klima rauer geworden zu sein. In zwölf Beiträgen untersuchen die Autorinnen und Autoren von Kodex 7, sowohl in historischer Perspektive als auch an höchst aktuellen Beispielen, ob wir fürchten müssen, dass Meinungsvielfalt und -freiheit unter einer veränderten, nämlich angespannten gesellschaftlichen Situation leiden, also unterdrückt oder quasi vorbeugend eingeschränkt werden.