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Die Zahlungszusage soll dem Empfänger einer bargeldlosen Zahlung eine bargeldgleiche Sicherheit verschaffen. Der Autor untersucht für Giroüberweisung, Kreditkartenverfahren, electronic-cash-System, GeldKarte-System und Dokumentenakkreditiv die Rechtsnaturund das Zustandekommen der Zahlungszusage und kommt zu dem Ergebnis, dass die tatsächlichen und rechtlichen Unterschiede der einzelnen Systeme einer Gleichbehandlung der Zahlungszusage für den gesamten Zahlungsverkehr entgegenstehen.§In dogmatischer Hinsicht ist die Bestimmung der Rechtsnatur der Zahlungszusage von besonderem Interesse. Das Überweisungsgesetz hat Neuerungen gebracht, die Einfluss auf die Rechtsnatur der Gutschrift haben. Die Position des Zahlungsempfängers wurde derart gestärkt, dass er bereits durch den Anspruch auf Gutschrift eine bargeldgleiche Sicherheit erlangt. Kennzeichnend für den kartengestützten Zahlungsverkehr ist ein Synallagma zwischen Zahlungszusage und Disagio. Die Zahlungszusage ist daher als kausaler Vertrag sui generis zu verstehen, der wegen seiner fundamentalen Bedeutung als Bargeldersatzvertrag bezeichnet werden sollte. Die Praxis wird für die ausführliche Behandlung der Einwendungsproblematik, insbesondere der Missbrauchsproblematik, dankbar sein. Der Verfasser systematisiert die Ursachen einer fehlerhaften Zahlung und erläutert eine interessengerechte Risikoverteilung.