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Was mit einer reichseinheitlichen Stempelsteuer verursacht durch den gewaltigen Finanzbedarf im Ersten Weltkrieg begann, entwickelte sich entlang einer Kette von Reformen hin zur heute gültigen Umsatzsteuer. Mit einem Steueraufkommen in Höhe von rund 176 Mrd. im Jahr 2008 stellt sie die derzeit ergiebigste Steuerquelle der Bundesrepublik Deutschland dar. §Die Grundlagen des materiellen Umsatzsteuerrechts ergeben sich im Wesentlichen aus der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie (MwStSystRL), die am 1.1.2007 in Kraft getreten ist und im Grunde eine Neufassung der bis dahin gültigen 6. EG-Richtlinie(EG-RL) darstellt. Da die MwStSystRL die europäischen Bürger nicht unmittelbar verpflichtet, sondern ausschließlich an die Mitgliedsstaaten der EU gerichtet ist, bedarf es einer Transformation in das jeweilige nationale Umsatzsteuerrecht, was auf deutscher Ebene in Form des Umsatzsteuergesetzes (UStG) und der Umsatzsteuerdurchführungsverordnung (UStDV) umgesetzt wird. Die Verwaltung ist darüber hinaus an die Umsatzsteuerrichtlinien (UStR), die Schreiben des BMF sowie an die Erlasse der jeweiligen Finanzministerien der Länder und die Verfügungen der Finanzdirektion gebunden.§Ein zentraler Begriff des Umsatzsteuerrechts ist das Recht des Unternehmers auf Vorsteuerabzug, das nach ständiger Rechtsprechung einen fundamentalen Grundsatz des durch das Gemeinschaftsrecht geschaffenen gemeinsamen Mehrwertsteuersystems darstellt. Aus Sicht des Staates erweist sich dieses Recht als mit geringem administrativen Aufwand verbunden, gleichzeitig führt die hierbei nötige Selbstständigkeit der Unternehmer jedoch zu einer erhöhten Betrugsanfälligkeit des Systems. Der Gesetzgeber versucht daher, diesem Risiko durch eine Vielzahl vom Einzelmaßnahmen und Regulierungen zu begegnen und knüpft die Be-schränkungen des Vorsteuerabzugs an strenge Voraussetzungen. Diese Maßgaben sind der Gegenstand dieser Arbeit.