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Kartellrechtswidrige Verhaltensweisen beruhen letztendlich auf individuellem Verhalten von natürlichen Personen. Normadressaten des deutschen und europäischen Kartellrechts sind hingegen allein Unternehmen (im kartellrechtlichen Sinne), deren Träger in der Regel juristische Personen sind. Auf der Grundlage der These, dass für eine effektive Kartellrechtsdurchsetzung die Verhaltensbeeinflussung der unmittelbar handelnden natürlichen Personen entscheidend ist, untersucht der Autor die Verantwortlichkeit des Vorstandes einer Aktiengesellschaft für einen Kartellrechtsverstoß seines Unternehmens. Dabei beleuchtet er u. a. die zivilrechtliche Haftung, die Strafbarkeit, die bußgeldrechtliche Verantwortlichkeit sowie berufliche Folgen für Vorstandsmitglieder. Als Nährquelle für weitere Überlegungen behandelt das Werk zudem die Verantwortlichkeit von Leitungsorganen für Kartellrechtsverstöße in den USA. Auf der Grundlage der vorangegangenen Analyse formuliert der Autor Vorschläge für neue Instrumente, mit denen die Kartellrechtsdurchsetzung verbessert werden könnte. Im Zentrum der Überlegungen steht dabei neben der Schaffung eines kartellrechtspezifischen Tätigkeitsverbots die Kriminalisierung von Hardcore-Kartellen.