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Weil sich bei allen Schuldverträgen, die sich nicht in einem einmaligen und sofort vollzogenen Leistungsaustausch erschöpfen, nachträglich Anpassungsbedarf einstellen kann, sind Gesetzgebung, Rechtsprechung und Kautelarjurisprudenz seit jeher bemüht, sachgerechte Vertragsanpassungsregeln zu entwickeln. Während solche Lösungsansätze im jeweiligen Regelungszusammenhang, also vertragstypenbezogen beispielsweise im Kredit-, Miet-, Versicherungs- oder Reiserecht, bereits eingehend erörtert wurden, hat man die Suche nach allgemeinen Prinzipien der Vertragsanpassung bislang vernachlässigt. Wolfgang Hau thematisiert den Anpassungsvertrag in rechtsdogmatischer, rechtsökonomischer und rechtsvergleichender Hinsicht erstmals als Institut des allgemeinen Schuldrechts. Das besondere Augenmerk gilt dabei dem Verhältnis dieses Instituts zu den Regeln über den Erstvertragsschluß einerseits und den besonderen gesetzlichen beziehungsweise vertraglichen Anpassungsmechanismen andererseits.