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Das Vergaberecht ist einer ununterbrochenen Entwicklung und damit verbundenen Änderungen unterworfen. Am 19.12.2008 nahm der Bundestag den Regierungsentwurf zum Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts an. Dieser trat am 24.04.2009 in Kraft. Damit ist eine bislang bedeutendste Reform des deutschen Vergaberechts zum Abschluss gelangt, dem eine sehr große wirtschaftliche Bedeutung zukommt, da dadurch öffentliche Auftragsvergaben mit einem Ge-samtvolumen von mehr als 250 Milliarden einen neuen Rechtsrahmen bekommen. Durch diese Veränderung des Vergaberechts, stellen sich für die öffentlichen Auftraggeber aber auch für die Auftragnehmer wieder neue Themenfelder. Die vorliegende Arbeit hat es zum Ziel den Unternehmen der Bauwirtschaft einen Überblick über das öffentliche Vergaberecht zu verschaffen, der einen Einstieg in die Vertiefung des Themas ermöglichen soll. Anschließend wird ein kompakter Einblick in die Neuregelungen der Rechtsquellen des Vergaberechts gegeben, die die Bauwirtschaft betreffen. Hierzu werden im Kapitel zwei die Grundlagen des Vergaberechts erläutert, wobei überwiegend der oberschwellige Bereich des deutschen Vergaberechts dargestellt wird. Eingegangen wird hier auf die Grundprinzipien und die Anwendbarkeit des Vergaberechts, sowie auf die unterschiedlichen Verfahrensarten und den bestehenden Rechtsschutz. Im Kapitel drei wird die Vergaberechtsreform veranschaulicht, dabei wird kurz deren Vorgeschichte dargelegt und nachfolgend die Änderungen im Vergabe- sowie Nachprüfverfahren der GWB-Normen veranschaulicht. Abschließend werden ausgewählte Änderungen der VOB/A angesprochen.