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Ulrike Hantschel widmet sich in ihrer Publikation der umfassenden dogmatischen Aufarbeitung der subjektiven Tatseite des strafrechtlichen Untreuetatbestandes (Par. 266 StGB). Sie behandelt wegweisende Untreuefälle der vergangenen Jahre wie etwa "Mannesmann / Vodafone", "Hessen-CDU" und "Siemens" ebenso wie den Komplex der Bankuntreuefälle.Par. Als ersten Schwerpunkt arbeitet Ulrike Hantschel die an den Untreuevorsatz zu stellenden materiellrechtlichen Anforderungen heraus. Sie zeigt auf, dass sich die vermeintlich kontroversen Positionen im Streit um die Abgrenzung des bedingten Vorsatzes von der bewussten Fahrlässigkeit in der Sache längst angenähert haben. Ihre zentrale Botschaft ist die Ablehnung von Restriktionsbemühungen hinsichtlich des weit gefassten Untreuetatbestandes über den subjektiven Tatbestand. In diesem Kontext erteilt sie Tendenzen der Rechtsprechung und des Schrifttums eine Absage, einen so genannten Realisierungsvorsatz zu etablieren.Par. Den zweiten Schwerpunkt des Buches bildet die untrennbar mit dem materiellrechtlichen Vorsatzbegriff verbundene Frage nach dem Beweis des Vorsatzes, die sich nicht nur bei Par. 266 StGB stellt, sondern generell zu beantworten ist. Als geeignete Methode zur prozessualen Beweisführung stellt die Autorin das so genannte Alternativenausschlussverfahren vor. Auf der Grundlage dieses Verfahrens stellt sie schließlich praxisrelevant dar, wie der prozessuale Vorsatznachweis bei Par. 266 StGB gelingen kann.