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Mit dem Begriff »Third-Party-Access« (Drittzugang) verbindet sich die Frage, ob Inhaber von Infrastrukturen anderen Unternehmen die Mitbenutzung ihrer Einrichtung gestatten müssen, selbst wenn Sie dadurch den Wettbewerb zu ihren Lasten intensivieren bzw. erst ermöglichen. Für Wirtschaftszweige, die durch Infrastrukturen gekennzeichnet sind (bspw. der Telekommunikationssektor), ist dies von entscheidender Bedeutung für die Schaffung von Wettbewerb. Als Grundlage eines Zugangsanspruchs wird das Mißbrauchsverbot aus Art. 82 EGV untersucht. Gestützt auf eine umfassende Analyse der Entscheidungspraxis der Kommission und der Gemeinschaftsgerichte zeigt die Arbeit Leitlinien für die Voraussetzung eines Zugangsanspruchs auf. Dabei zeigt sich, daß der Begriff des »Mißbrauchs« in Art. 82 EGV hinreichend konkretisiert ist und es eines Rückgriffs auf die dem US-amerikanischen Recht entnommenen »essential-facilities-Doktrin« nicht bedarf. Die Arbeit wendet sich in erster Linie an Wirtschaftsrechtler in Unternehmen und in der Anwaltschaft.