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Die strafrechtlichen Systeme der Ein- und Abstufung der Tatschwere sind für die Harmonisierung des Strafrechts auf EU-Ebene von kaum zu unterschätzender Bedeutung. Im Gegensatz zu den Mindestbedingungen der Strafbarkeit wurden sie jedoch bisher nicht intensiv erforscht. Ein Defizit an Erkenntnissen besteht insbesondere bezüglich des osteuropäischen Rechtskreises. Die vorliegende Untersuchung vergleicht die Strafrahmenbildung im deutschen und polnischen Strafrecht. Im Mittelpunkt des Interesses steht dabei nicht nur die allgemeine Wertung der Deliktsschwere durch die Festsetzung des Grundstrafrahmens, sondern das ganze, diese Wertung konkretisierende System von Abstufungen der Tatschwere. Besondere Aufmerksamkeit gilt den Methoden und Kriterien des Strafrahmenwechsels. Ein wertender Vergleich beider Rechtsordnungen dient zunächst der klaren Abgrenzung zwischen solchen Kriterien der Strafrahmenabstufung, die grundsätzlich dem Regelungsbereich des Allgemeinen Teils, und solchen, die dem Bereich des Besonderen Teils zugehören. Anschließend wird ein neues Modell der Strafrahmenabschichtung vorgeschlagen, das einige Nachteile der untersuchten Systeme beseitigt.