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"Lebendiges und Totes in Bindings Normentheorie" hat Armin Kaufmann seine 1954 erschienene Dissertation betitelt, in der er die Erkenntnisse der Bindingschen Normenlehre aufgreift und fortentwickelt, die Ungenauigkeiten Bindings aufzeigt und durch verbesserte Einsichten ersetzt. Dementsprechend wird hier die Kaufmannsche Lehre darauf überprüft, inwieweit ihre Aussagen als gültig bzw. überholt, als "lebendig" bzw. "tot" eingeschätzt werden müssen. Alle Differenzenzwischen der Kaufmannschen und der hier entwickelten Dogmatik werden dabei aus drei unterschiedlichen Weichenstellungen abgeleitet:- Während Kaufmann zwischen Verhaltens- und Sanktionsnormen unterscheidet, werden Strafrechtsnormen hier ausschließlich als Verknüpfungen zwischen Verhalten und Sanktionen verstanden.- Während Kaufmann zwischen Geboten und Verboten unterscheidet, werden hier alle Normen als Relationen zwischen zwei Verhaltensweisen verstanden, wobei die Bevorzugung der einen gegenüber der anderen Verhaltensweise zwecks Strafvermeidung stets ebenso geboten erscheint, wie sich die umgekehrte Verhaltenswahl verbietet.- Während Kaufmann Normen die Aufgabe zuweist, Rechtsgüter zu schützen, werden nach hiesiger Ansicht Rechtsgüter durch Normen überhaupt erst als solche konstituiert und in ihren Rang eingesetzt.