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Die Monopolkommission kommt in ihrer dritten Untersuchung zur Wettbewerbsentwicklung auf den Schienenverkehrsmärkten gemäß § 36 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes zu dem Schluss, dass die Wettbewerbsintensität und die bestehenden Rahmenbedingungen weiterhin nicht zufriedenstellend sind. Sie zeigt in ihrem Gutachten auf, wo entscheidender Handlungsbedarf besteht, um dem Ziel eines wirksamen Wettbewerbs und eines attraktiven Verkehrsangebots auf der Schiene zum Vorteil der Verbraucher näherzukommen. Der bestehende Regulierungsrahmen sollte durch die zeitnahe Einführung einer Anreizregulierung ergänzt werden, um eine Senkung der Infrastrukturkosten und -entgelte zu erreichen. Die vollständige institutionelle Trennung von Infrastruktur- und Transportstarte der Deutschen Bahn AG bleibt weiterhin Voraussetzung im Bemühen um mehr Wettbewerb im Schienenverkehr. Die Monopolkommission begrüßt die grundlegende Entscheidung der Bundesregierung, einen eigenwirtschaftlichen Buslinienfernverkehr zu ermöglichen.