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Die westdeutschen Kultusminister steckten in ihren «Empfehlungen» aus dem Jahre 1968 den Rahmen für die Sexualerziehung in den Schulen ab. In allen Bundesländern wurden Richtlinien zur Sexualerziehung erlassen. Gegen die Einführung der Sexualerziehung in den Schulen wurde gerichtliche Beschwerde erhoben. Es wurde geltend gemacht, die Sexualerziehung in der Schule verletze das in Art. 6 Abs. 2 verbriefte Elternrecht. Der Rechtsstreit führte zu Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts. Die Bundesgerichte sprachen der Schule das Recht zu, sich an der Sexualerziehung zu beteiligen, banden diese jedoch an einschränkende Bedingungen. Sie forderten unter anderem eine fest verankerte Zusammenarbeit von Eltern und Schule. Das Buch stellt die Rechtslage der Sexualerziehung in der Schule dar, befaßt sich insbesondere mit der Frage des Elternrechts und weist Wege für eine gedeihliche Praxis der Zusammenarbeit von Eltern und Schule auf.