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Die Arbeit behandelt die Entwicklung des gerichtlichen Zwangsvergleichs zur Abwendung des Konkurses als Sanierungsinstrument und Alternative zur Liquidation unter besonderer Berücksichtigung der Vergleichsordnung von 1927 und 1935. Die Alternative des konkursabwendenden Vergleichs zur Vermeidung der Wirkungen des Konkurses sowie zum Zweck einer wirtschaftlichen Sanierung des Schuldners ist aus historischer Erfahrung sinnvoll. Diese Erkenntnis folgte aus einem langen Entwicklungs- und Diskussionsprozess. Die Arbeit behandelt schwerpunktmäßig die Zeit zwischen dem Inkrafttreten der Reichskonkursordnung und der Vergleichsordnung von 1927, in der die Auseinandersetzung mit der Reform des Insolvenzrechts und die Diskussion um ein Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses stattfanden. Dabei wird der Entstehungsprozess des Vergleichsrechts außerhalb des Konkurses insbesondere durch eine Auswertung der Primärquellen aufgezeigt.