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Zwischen dem Untergang des römischen Reichs und dem Auftreten der ersten Häresien zu Beginn des 11. Jahrhunderts soll, so eine weit verbreitete These, die Verfolgung religiöser Delikte keine nennenswerte Rolle gespielt haben. Die aus dieser Zeit überlieferten Vorschriften gegen heidnische und magische Praktiken wurden in der Forschung entweder als leere Tradition interpretiert oder als Quellen für die Erforschung der Volkskultur herangezogen. Die Autorin untersucht, inwieweit die spätantiken Rechtsnormen und die ihnen zugrunde liegenden Prinzipien in frühmittelalterliches kirchliches und weltliches Recht, aber auch in die Briefliteratur, die Hagiographie und erzählende Quellen sowie Bußbücher eingingen. Die Untersuchung der Texte zeigt, dass die Vernichtung des Heidentums und die Unterbindung von Sakrilegien nicht als eine Sache der Seelsorge angesehen, sondern in erster Linie als Aufgabe der Herrscher definiert wurde. Die Theoretiker des Übergangs zwischen Spätantike und Mittelalter vermittelten den neuen Mächten auf dem Boden des untergegangenen römischen Reichs diese fundamentale Überzeugung des römischen Kaiserrechts.