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Die heutige Praxis der Kapitalmärkte zeigt, dass Wertpapiere zum größten Teil nicht mehr durch eine physische Übergabe der einzelnen Wertpapierurkunden übertragen werden, sondern dass an deren Stelle elektronische Buchungen der verwahrenden Kreditinstitute getreten sind. Auch werden heute zahlreiche Wertpapieremissionen nicht mehr in einzelnen Wertpapierurkunden, sondern oftmals nur noch in einer einzigen Sammelurkunde verbrieft. Die Bedeutung der einzelnen effektiven Wertpapierurkunden ist daher auf ein Mindestmaß reduziert worden. Trotz weitreichender Änderungen des Wertpapier- und Depotrechts hat sich der Gesetzgeber jedoch bislang noch nicht zu einem völlig unverbrieften Wertpapierverkehr entschieden. Ob der aktuelle Entwicklungsstand der Kapitalmarktpraxis auch den Vorgaben des geltenden Wertpapier- und Depotrechts sowie den allgemeinen sachenrechtlichen Bestimmungen entspricht, ist Gegenstand dieser Untersuchung. Ziel der Arbeit ist es, die schleichende Zurückdrängung des Verkörperungselements von Wertpapieren in das System des Wertpapierrechts einzuordnen und auf ihre rechtliche Vereinbarkeit zu überprüfen.