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Die Honorare für die gesetzliche Abschlussprüfung sind aus der Sicht des Gesetzgebers ein Indikator für die Qualität der durchgeführten Prüfung. Ihre Höhe und ihre Struktur geben einen Hinweis darauf, ob der Abschlussprüfer die Grundsätze der Unbefangenheit und Unabhängigkeit (§43 Abs. 1 WPO) während der Prüfung befolgt hat. Die Beurteilung der Angemessenheit der Prüfungs- und Beratungshonorare hat der Gesetzgeber in die Hände der Öffentlichkeit gelegt, indem er durch das Bilanzrechtsreformgesetz im Jahr 2004 die Pflicht zur Angabe der Honorare des Abschlussprüfers im Anhang für alle kapitalmarktorientierten Gesellschaften eingeführt hat. Die gesetzlichen Neuerungen haben aber nicht nur die Beurteilung der Angemessenheit der Höhe der Prüfungs- und Beratungshonorare zum Zweck, sondern auch den Versuch, die Zusammensetzung der Honorare transparenter zu gestalten. Denn nach wie vor ist es für die Bilanzadressaten schwierig nachzuvollziehen, welche Faktoren bei der Berechnung der Honorare eine Rolle spielen. Der Mangel an Transparenz in Bezug auf die Entstehung der Honorare erschwert auch die Vergleichbarkeit der Prüfungsaufwendungen unterschiedlicher Unternehmen miteinander. Das Ziel der vorliegenden Untersuchung ist es, mit Hilfe verschiedener Methoden der deskriptiven Statistik einen Überblick über die Einflussfaktoren und die Modalitäten der Prüfungs- und Beratungshonorare deutscher kapitalmarktorientierter Gesellschaften zu schaffen sowie deren Entwicklung in den letzten fünf Jahren zu analysieren. Das erhobene Datenmaterial sowie die ausführliche Analyse und Interpretation der Ergebnisse sollen eine Orientierungshilfe sowohl für die prüfungspflichtigen Gesellschaften als auch für die Prüfungsgesellschaften selbst bieten.