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Diese Untersuchung mit Rechtsvergleichung stellt einen Vorschlag für ein neues Polizeikostenrecht in Süd-Korea dar. Die sogenannten Gefahrenabwehrgebühren i.w.S. können dabei aufgrund individuell zurechenbarer Verursachung von Amtshandlungen gerechtfertigt werden. Zu dieser Verursachung gehören zunächst die Nichterfüllung von Pflichten und die Inanspruchnahme von angebotenen Amthandlungen. Diese werden hier Nichterfüllungsgebühren und Verwaltungsinanspruchnahmegebühren genannt. Zu Nichterfüllungsgebühren sollen auch Störergebühren, die bei der Verletzung der Gefahrenabwendungspflicht und der Nichterfüllung der Gefahrenbeseitigungspflicht auferlegt werden, und Gefahrenquellengebühren gehören, die bei der Nichterfüllung der auf dem Privatrecht basierenden Verkehrssicherungspflicht erhoben werden. Verwaltungsinanspruchnahmegebühren können durch die Inanspruchnahme der angebotenen polizeilichen Dienstleistungen gerechtfertigt werden.