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Zwischen den öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten und dem privaten Bankgewerbe in der Bundesrepublik Deutschland schwelt bereits seit Jahren ein Streit über die «Sonderstellung» der öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute. Ausgelöst durch den sog. «WestLB-Fall» ist dieser Streit mehr und mehr auf eine europarechtliche Ebene verlagert worden. Vorläufiger Höhepunkt der Auseinandersetzung war schließlich die Einleitung eines förmlichen Beihilfeprüfverfahrens durch die Kommission im Januar 2001, durch das der gesamte öffentlich-rechtliche Bankensektor in der Bundesrepublik Deutschland in das Blickfeld der EU-Beihilfeaufsicht geraten ist. Es stellt sich die Frage, inwieweit hier eine Betätigung der öffentlichen Hand ohne Verstoß gegen das Beihilfeverbot des Art. 87 EG-Vertrag möglich ist, und wie gegebenenfalls bestehende Beihilfefälle gelöst werden können.