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Die NS-Propaganda diffamierte gehörlose Menschen im «Dritten Reich» als «minderwertige Volksschädlinge». Etwa 15 000 Gehörlose wurden im Zuge des «Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses» zwangssterilisiert. Parallel dazu genehmigte der Reichsjugendführer von Schirach 1934 den so genannten Bann G, eine Sonderformation für Gehörlose in der Hitler-Jugend. Die «Integration» der Kinder in die «Staatsjugend» wurde aber vor allem von Teilen der Gehörlosenpädagogik vorangetrieben. Die Teilnahme am Bann G sollte den Nutzen der gehörlosen Kinder für die «Volksgemeinschaft» belegen. Die Sonderformation fungierte als Teil einer speziell auf Gehörlose ausgerichteten Nischenpropaganda. Ziel war es, auch diesen Teil der Bevölkerung dienstbar zu machen und die Gehörlosen selbst vom Nutzen der Sterilisation zu überzeugen.