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Die Studien dieses Bandes sind aus der "Heidelberger Arbeitsgruppe der Rechtslinguistik" hervorgegangen. In dieser Gruppe arbeiten seit 1985 Rechts- und Sprachwissenschaftler sowie Praktiker der Jurisprudenz zusammen. Unter Rechtslinguistik wird der wissenschaftlich-theoretische und der alltagspraktische Überschneidungsraum zwischen methodischer Sprachreflexion in der Jurisprudenz - repräsentiert durch die Strukturierende Rechtslehre - und der linguistischen Sprachanalyse im Sinne einer "Praktischen Semantik" verstanden. Theorie und Praxis gehören in beiden Disziplinen zusammen. Im Eingangskapitel über Textarbeit und Rechtsarbeit stellt Friedrich Müller grundlegend Zusammenhänge zwischen Linguistik und Strukturierender Rechtslehre dar. Walter Grasnick zeigt, daß richterliche Begründungen für Entscheidungen als Textcollagen aufgefaßt werden können. - Dietrich Busse analysiert aus linguistisch-semantischer Sicht die Methoden, mit denen Richter in ihrer Text- und Bedeutungsauslegung tatsächlich vorgehen. - Im mehr praktisch orientierten Teil geht es um die Analyse von exemplarischen Falltypen, wie die Rechtspraxis mit sprachrelevanten Fragen umgeht. - Ekkehard Felder untersucht Sprachgebrauchstopoi in einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Frage der Gewalt. - Wolfgang Buerstedde, Ralph Christensen und Michael Sokolowski beschreiben Fragen und Probleme der Übersetzungsarbeit im Rahmen der Arbeit des Europäischen Gerichtshofs. - Philipp Knorr behandelt das Verhältnis der Unbestimmtheit der Verfassungsnormen (Art. 72 II GG a. F.) zur "Kontrolldichte", die von solchen Normen ausgehen kann. - Ralph Christensen und Michael Sokolowski setzen sich mit dem Verhältnis zwischen Bedeutung bzw. Bedeutungsfestlegung und Gewalt auseinander. - Thomas-Michael Seibert legt an Beispielen dar, wie die sprachliche "Entfaltung" bzw. Interpretation von nackten Gewalttaten in der strafrechtlichen Arbeit die Urteile zuungunsten der Opfer beeinflußt...