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Internationaler Standortwettbewerb und demographische Entwicklung zwingen den deutschen Steuergesetzgeber zunehmend, investiertes Einkommen zu entlasten (z. B. Körperschaftsteuer von nur noch 25%, Riester-Rente). Im Sinne einer dennoch konsistenten steuerlichen Lastenausteilung bietet sich die nachgelagerte Besteuerung an, um das Leitbild der traditionellen Einkommensteuer zu ersetzen (Abzugsfähigkeit investierten Einkommens, Belastung der Ersparnisauflösung, d. h. des Konsums). Insbesondere erscheint eine nachgelagerte Einkommensbesteuerung unter Steuergerechtigkeitsaspekten (Gleichbehandlung von Sparern und Sofortkonsumenten infolge impliziter Steuerbefreiung der marktüblichen Kapitalverzinsung) überlegen. Zudem stehen ihr weder verfassungsrechtliche noch internationale oder administrative Gesichtspunkte entgegen. Schliesslich sind ihre Belastungswirkungen, wenn auch in unsystematischer Weise, bereits im gegenwärtigen Abgabenrecht weit verbreitet (z. B. Umsatzsteuer, Altersvorsorge, Realisationsprinzip, private Veräußerungseinkünfte, Eigenheim).§Die partiell nachgelagerte Besteuerung ist geeignet, die steuerliche Lastenausteilung systemkonsequent und dennoch haushaltsverträglich am nachgelagerten Korrespondenzprinzip auszurichten (Übergangsproblematik). Insbesondere gilt es, den niedrigen Thesaurierungssatz von zur Zeit 25% allen Einkommensbeziehern zugänglich zu machen, z. B. im Wege einer Körperschaftsteuer-Option für sämtliche Steuerpflichtige.§Ausgezeichnet mit dem Förderpreis der Nürnberger Steuergespräche e. V. 2003.