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Die Anzahl der durch Grundwasser gravierend geschädigten Gebäude nimmt stetig zu. Die Sanierungskosten übersteigen regelmäßig die finanziellen Möglichkeiten der Gebäudeeigentümer. Die Städte sehen sich mit der Forderung, Abhilfe zu schaffen, alleine gelassen. Die Kreise sind zu finanzschwach, um wirksam helfen zu können; Bund und Länder sind grundsätzlich nicht bereit, sich finanziell zu engagieren. Angesichts der angespannten Haushaltslage in den Kommunen bleibt nur die Möglichkeit, die Kosten für öffentliche Einrichtungen zur Grundwasserhaltung im wesentlichen auf die Bürger umzulegen. Unter welchen Bedingungen dies möglich ist und welche rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten sich hierfür anbieten, ist Gegenstand des ersten Beitrages. Der zweite Beitrag befasst sich mit den erheblichen Haftungsrisiken der Gemeinden, die Gebiete mit flurnahen Grundwasserständen als Bauland ausgewiesen oder für gefährdete Grundstücke Baugenehmigungen erteilt haben.