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Seit 2000 wird der Kommentar von den Zivilrechtsprofessoren Attila Fenyves, Ferdinand Kerschner und Andreas Vonkilch in dritter Auflage im Verlag Österreich herausgegeben. Der Großkommentar ist auf insgesamt 30 Bände ausgelegt. §Der Klang ist von jeher vom Anspruch geprägt, eine Kommentierung auf hohem wissenschaftlichem Niveau zu bieten, die sich nicht mit der Wiedergabe der Judikatur und Literatur begnügt, sondern auch kritisch eigene Positionen vertritt und über den Tellerrand hinausblickt. §Stabentheiner (§285 290) und Kisslinger (§291 308) kommentieren in diesem ersten Sachenrechtsband zunächst zentrale Grundlagen des Sachenrechts, wie zum Beispiel den Sachbegriff, öffentlichen Gemeingebrauch, Staatsvermögen und Gemeindegut, die Einteilung der Sachen vor allem in bewegliche und unbewegliche, Zubehör, Unternehmens- und Liegenschaftsbewertung in umfassender und vertiefter Weise.§Kodek bietet bei der Kommentierung der §309 bis 352 ein geschlossenes und überzeugendes Konzept des Besitz-, insbesondere des Besitzstörungsrechts, dem in der Praxis überragende Bedeutung zukommt. Basierend auf den historischen Wurzeln des Instituts, den Materialien, der umfassend aufgearbeiteten Rechtsprechung und Lehre finden sich Lösungen in allen Detailfragen. Besonders wendet sich Kodek auch den Regeln des Eigentümer-Besitzerverhältnisses zu, die zudem mittelbar für das Bereicherungsrecht erhebliche Bedeutung haben. Dabei werden Verfahrensrecht (Besitzstörungsverfahren) und materielles Recht in ihrem sachlichen Zusammenhang dargestellt.