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Nachdem der Kölner Erzbischof Spiegel 1826 alle mehrtägigen und überdiözesanen Wallfahrtszüge verboten hatte, half der preußische Staat unter Polizeieinsatz bei der Durchsetzung des kirchlichen Wallfahrtsverbots im Nordrheinland. Diese staatliche Exekutivassistenz trug dazu bei, dass die großen feierlichen Wallfahrtsprozessionen mit Insignien und Priesterbegleitung weitgehend zum Erliegen kamen. Als Erzbischof Droste-Vischering 1837 Wallfahrten auf Antrag wieder gestattete, duldete der Staat die sofort zunehmenden Wallfahrten stillschweigend, kehrte dann aber nach der Inhaftierung des Erzbischofs im Einverständnis mit seinem die Amtsgeschäfte weiterführenden Generalvikar 1838 im Prinzip wieder zur früheren Politik der Wallfahrtsrepression im Bündnis mit der Kirche zurück. Wegen der durch den Kölner Kirchenstreit ausgelösten Unruhe in der katholischen Bevölkerung und aus Sorge um die Popularität der preußischen Herrschaft am Rhein veranlasste der Kultusminister, dass die - im Ganzen wenig flächendeckende und energische - Amtshilfe des Staates bis 1839/40 faktisch eingestellt wurde. 1842 stimmte der Staat auf Bitte des neuen Erzbischofs Geissel anlässlich des Kevelaerer Wallfahrtsjubiläums auch der Aufhebung des kirchlichen Wallfahrtsboykotts und der Wiederverkirchlichung des Wallfahrtskults zu.