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Die Armenfürsorge war ein zentrales Tätigkeitsfeld der öffentlichen Hand im 19. Jahrhundert. Band 1 der BFR stellt die umfassenden Neuerungen, welche die kantonale Armenreform der Jahre 1857/58 im Kanton Bern mit sich brachte, anhand der Armenfürsorge der Einwohnergemeinde Worb dar. Nebst der Analyse der geleisteten Unterstützungen widmet sich die Studie schwer gewichtig der Frage nach der Wahrnehmung bzw. der Handhabung der Unterstützungspflicht durch die kommunalen Behörden sowie nach deren armenpolitischen Massnahmen. Die Studie zeigt, dass vor allem die Kosten der Notarmenpflege, mit deren Hilfe vermögenslose und nicht arbeitsfähige Personen unterstützt wurden, für die Gemeinde ein grosses Problem darstellten. Während die Anzahl der Notarmen zwischen 1858 und 1897 kontinuierlich zunahm, senkte der Kanton seine Beiträge an die Notarmenpflege der Gemeinden von Jahr zu Jahr. Vielfältige Schwierigkeiten erwuchsen Worbs Bevölkerung und Armenbehörde auch durch die Bestimmungen der neuen Niederlassungsgesetzgebung. Die Studie zeigt weiter, dass die Bewilligung als auch die Ablehnung von Unterstützungsgesuchen durch die Worber Armenbehörde mit spezifischen Verhaltensweisen und Werten in Verbindung gebracht wurde. Nebst der kommunalen ist auch die regionale Fürsorgepolitik, die sich auf der Basis von so genannten Amtsarmenversammlungen entwickelte, von Interesse.