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Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Musikwissenschaft, Note: keine, , Sprache: Deutsch, Abstract: Bereits in der Weimarer Republik bemühte sich die Jugend- und Singbewegung darum, Hausmusik zu "demokratisieren", d.h. alle gesellschaftlichen Schichten sollten angeregt und in die Lage versetzt werden, sich musikalisch - gerade auch zu Hause - zu betätigen. Der schwer zu erlernenden Kammermusik stellte man das sogenannte Volkslied gegenüber, das, verstanden als "Mutterboden" nationaler Kunst, jedem das Singen daheim als "Hausmusik" ermöglichen sollte. Die Nationalsozialisten bauten auf diesem Verständnis von "Hausmusik" auf. In der öffentlichen Wahrnehmung führen die zwei Begriffe "Musik" und "Drittes Reich" häufig zu Assoziationen von Bayreuther Wagner-Festspielen oder von glamourösen Konzerten speziell der großen philharmonischen Orchester mit Bruckner und Beethoven-Aufführungen, andererseits auch zu Bildern von unzähligen Aufmärschen der kleinen "Pimpfe", der Hitlerjugend mit Trommeln, Pauken und Blasinstrumenten oder der "musikalischen" Paraden von Partei und SA. In der wissenschaftlichen Diskussion bearbeitet und weitgehend im öffentlichen Bewusstsein verankert ist ebenso die nationalsozialistische Diffamierung und Verfolgung all dessen, was von Regierungsseite seinerzeit als "entartete Kunst" bezeichnet wurde. Weniger bekannt ist jedoch, welche Entwicklungen es darüber hinaus in dem Bereich der Musikpflege gab, der von jeher halb privat - halb öffentlich den bürgerlichen Teil der Gesellschaft betraf, der sich der Ausübung von "Hausmusik" widmete.