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Die Sicherheit der Straßenverkehrsinfrastruktur bildet seit jeher einen zentralen Gegenstand des öffentlichen Straßenrechts. Sie ist auch Thema der vorliegenden Arbeit. Im Mittelpunkt steht die Herleitung eines vom Straßennutzer individuell einklagbaren Anspruchs auf verkehrssichere Gestaltung und Unterhaltung der öffentlichen Straßeninfrastruktur. Dabei werden die herkömmlichen Begründungsversuche erläutert und mit der herrschenden Literatur und Rechtsprechung abgelehnt. Jedoch wird ein neuer Ansatz gewählt und untersucht, ob aus den sicherheitsrelevanten Normen des Straßenrechts unter Rückgriff auf die Lehre von den grundrechtlichen Schutzpflichten ein subjektiv-öffentliches Recht auf Straßenverkehrssicherung hergeleitet werden kann. Ausgangspunkt bildet die Erkenntnis, dass im Rahmen des Prozesses der Konstitutionalisierung der Rechtsordnung Wissenschaft und Rechtsprechung einer Herleitung subjektiv-öffentlicher Rechte aus Normen des einfachen Rechts heute viel offener gegenüberstehen als noch vor einigen Jahrzehnten. In der Arbeit wird diese Entwicklung auf den Bereich der öffentlichen Straßeninfrastruktur übertragen und im Ergebnis die Existenz eines Straßenverkehrssicherungsanspruchs bejaht.