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Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,0, AKAD-Fachhochschule Pinneberg (ehem. Rendsburg) (Tax), Veranstaltung: Hochschulökonom FH, Sprache: Deutsch, Abstract: Jeder Kaufmann ist verpflichtet, zu Beginn seiner Geschäftstätigkeit und zum Schluss eines jeden Geschäftsjahres eine Eröffnungsbilanz und eine Schlussbilanz zu erstellen. Am Ende eines Geschäftsjahres muss zudem eine Gewinn und Verlustrechnung (GuV) erstellt werden. Schlussbilanz und GuV bilden den Jahresabschluss. Der Jahresabschluss soll gemäß den§§264 Abs.2 und 297 Abs. 2 HGB einen den "tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz und Ertragslage vermitteln."§§Dieser Forderung wird dabei nur begrenzt Rechnung getragen, da nur die Vermögenslage und die Ertragslage dargestellt werden. Die Vermögenslage wird durch die Bilanz, welche die Vermögens- mit den Schuldenpositionen gegenüberstellt, beschrieben und die Ertragslage wird durch die GuV beschrieben, welche die Aufwendungen und die Erträge gegenüberstellt. Die Finanzlage kann mittels des Jahresabschlusses nicht hergeleitet werden, da dieser vergangenheitsorientiert ist, die Bilanzen nur Stichtagsbestände dokumentieren und man davon ausgehen kann, das nur die gesetzlichen Pflichtangaben gemacht werden.§§Daher ist es notwendig, den Jahresabschluss so zu verarbeiten, damit ein konkretes Bild der gesamtwirtschaftlichen Lage (also der Vermögens-,Finanz- und Ertragslage) eines Unternehmens entsteht. Diese Betrachtungsweise wird durch die Bilanzanalyse hergestellt. Im folgenden werden die Grundzüge der Bilanzanalyse an einem Beispiel erörtert.