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Mit der vorliegenden Arbeit schließt der Autor eine Lücke in der seerechtlichen Literatur. Kai Trümpler geht auf die bisher wenig beachteten Fragen ein, die sich aus dem besonderen Status des Küstenmeeres als Staatsgebiet sowohl bei der einseitigen Ziehung der Küstenmeergrenze als auch bei der Abgrenzung zwischen Küstenstaaten ergeben.§Im ersten Kapitel analysiert der Autor in übersichtlicher, kommentarähnlicher Weise die einschlägigen Normen des Seerechtsübereinkommens (SRÜ), aber auch des älteren Küstenmeerübereinkommens zur Ziehung der Basislinien. Schwerpunkte liegen auf Buchten, Archipelstaaten und geraden Basislinien. So argumentiert Trümpler, dass nach der Ausdehnung der AWZ auf 200 sm wirtschaftliche Erwägungen ein extensives Basisliniensystem nicht mehr rechtfertigen können. Gegenstand des zweiten Kapitels ist die Abgrenzung des Küstenmeeres zwischen benachbarten und gegenüberliegenden Staaten. Der Autor untersucht ausführlich das anwendbare Völkervertrags- und Völkergewohnheitsrecht. Seine besondere Aufmerksamkeit gilt dabei den"besonderen Umständen"des Art. 15 SRÜ. Trümpler plädiert angesichts der Staatsgebietsqualität des Küstenmeeres für eine möglichst genaue Eingrenzung dieses unbestimmten Rechtsbegriffes und schlägt als technischen Indikator die Äquidominanzlinie vor.