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Franziska Leonhardt untersucht den Paragraphen Par. 522 der Zivilprozessordnung in seinen Voraussetzungen und seiner Anwendung, zeigt die bisherige Rechtsprechung hierzu auf und unterbreitet einen Vorschlag für eine Gesetzesänderung.§Der Par. 522 ZPO, welcher die Entscheidung des Gerichts über die Zulässigkeit und Begründetheit einer Berufung durch Beschluss normiert, ist seit seiner Einführung im Jahre 2002 immer wieder Gegenstand kontroverser Diskussionen, in deren Rahmen sowohl die Änderung als auch die Abschaffung des Par. 522 ZPO befürwortet wurden.§Erst nach Fertigstellung der vorliegenden Publikation hat der Bundestag am 21. Oktober 2011 das Gesetz zur Änderung des Par. 522 ZPO beschlossen (BGBl. I S. 2082). Das Gesetz sieht nunmehr statt der Unanfechtbarkeit eines Beschlusses nach Par. 522 Abs. 2 S. 1 a.F. gem. Par. 522 Abs. 3 a.F. das Rechtsmittel für den Berufungsführer vor, welches auch bei einer Entscheidung durch Urteil zulässig wäre und reflektiert damit bereits einige der von der Autorin diskutierten Änderungsvorschläge.