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Die elektronische Presse - schon in sich ein begrifflicher Widerspruch - oszilliert in einem Rechtsrahmen, der nicht nur den Rundfunkstaatsvertrag, das Telemediengesetz, sondern auch die Landespressegesetze und die Landesmediengesetze tangiert oder besser: tangieren sollte. Gerade weil das Phänomen der elektronischen Presse sowohl typische Printelemente wie auch die elektronische Übertragungsform des Rundfunks in sich vereint, ist sie ein Zwitterwesen. Daher ist die rechtliche Einordnung als Telemedium nicht immer befriedigend. Zahra Rahvar stellt im ersten Teil ihrer Untersuchung die technischen, wirtschaftlichen und medienpolitischen Auswirkungen medialer Konvergenz dar. Im zweiten Teil gibt sie Antworten auf die Kernfragen, die sich im Zusammenhang mit der elektronischen Presse ergeben: Wie antwortet das Recht auf die Medienkonvergenz? Kann oder muss der Gesetzgeber mit einem rechtlich vereinheitlichenden Gesetzesapparat auf die neuen Entwicklungen reagieren? Wären dadurch Privilegienverluste und Freiheitseinbußen des Pressewesens zu befürchten? Im letzten Teil wird ein Vorschlag für eine rechtlich handhabbare und gleichwohl fortentwicklungsfähige Definition der elektronischen Presse entwickelt.