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Das Transparenzgebot, welches seit der Schuldrechtsmodernisierung im Jahre 2002 in§307 Abs. 1 S. 2 BGB normiert ist, wurde ursprünglich von der Rechtsprechung entwickelt. Es ist als Art. 5 S. 1 der RL 93/13/EWG über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen Teil der Klausel-Richtlinie. Aufgrund seiner allgemeinen Bedeutung gilt das Transparenzgebot auch im Unternehmerverkehr (B2B). Die vorliegende Arbeit zielt darauf ab, die Bedeutung des Transparenzgebots im B2B-Verkehr zu erarbeiten. Es wird untersucht, wie streng die Transparenzanforderungen für zwischen Unternehmern verwendeten Klauseln sind. Überdies erfolgt eine Diskussion zur Umsetzung theoretischer Vorgaben innerhalb der unternehmerischen Praxis anhand gelebter Sachverhalte. Schließlich werden Vorschläge für eine angemessenere Transparenzkontrolle im Unternehmerverkehr gemacht.