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Die Grundlinien, die ich in diesem Buch zu zeichnen versuche, bilden keinen Grundriß des zivil-, straf- und verwaltungsgerichtlichen Verfahrens. Was die Zusammenfassung dieser Linien ergibt, das ist vielmehr Struktur; Gegenstand der Untersuchung ist die Struktur des gerichtlichen Verfahrens als eines Rechtsanwendungsprozesses. Die gerichtliche Entscheidung wird als Erkenntnis, der Prozeß als das auf die Erlangung dieser Erkenntnis gerich tete Erkenntnisverfahren gesehen. In diesem Rahmen versuche ich, einen Beitrag zur allgemeinen Lehre des gerichtlichen Verfahrens zu leisten, einige der für die einzelnen Verfahrensarten entwickelten Resultate auf einen ge meinsamen Nenner zu bringen und von diesem Nenner her den Zusammen hang des Erkenntnisverfahrens mit juristischer Methodenlehre und juristi scher Argumentationstheorie sichtbar zu machen. Herrn Staatssekretär Prof. Dr. U. KLUG schulde ich herzlichen Dank; er hat mir den Anstoß zur Anwendung der mathematischen Logik gegeben und mir in großzügiger Weise Gelegenheit zu eigener Forschung geboten. Herrn Prof. Dr. F. RITTNER bin ich vor allem verpflichtet, was den zivil rechtlichen Einschlag der Arbeit betrifft. Das Interesse am Verfahrensrecht hat namentlich Herr Senatspräsident T. FEICKERT zu wecken verstanden, dessen Arbeitsgemeinschaft ich während meiner Ausbildung als Gerichts referendar besuchte. Jedoch auch zahlreiche Gespräche, die ich mit Herrn Prof. Dr. K. ADOMEIT, Herrn Prof. Dr. E. BUND sowie besonders mit Herrn Privatdozenten Dr. B. SCHMIEDEL habe führen dürfen, sind für die Entste hung des Buches von Bedeutung gewesen.