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Diplomarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,0, Fachhochschule Köln (Fakultät (04) für Betriebswirtschaftslehre), Sprache: Deutsch, Abstract: Durch die grenzüberschreitende wirtschaftliche Betätigung eines inländischen Unternehmens werden mit dem nationalen Ansässigkeitsstaat und dem ausländischen Aktivitätsstaat zwei souveräne Steuerhoheiten berührt. Probleme ergeben sich insbesondere dann, wenn durch diese sog. Outboundbeziehungen Einkünfte im Inland zu berücksichtigen sind, die ausschließlich im Ausland verwirklicht werden .Besonders deutlich ist dies in jüngster Vergangenheit im Falle negativer ausländischer Betriebsstätteneinkünfte und deren Berücksichtigung im Welt- bzw. Steuersatzeinkommen des inländischen Stammhauses geworden . Als bedeutende Rechtsquelle des internationalen Steuerrechts hat sich erneut das Europarecht erwiesen. Die Grundfreiheiten des EGV, die seit dem ersten Urteil in der Rs. Avoir fiscal im Jahr 1986 die EuGH-Rechtsprechung im Bereich der direkten Steuern geprägt haben, sollten auch für den Bereich der staatenübergreifenden Verlustberücksichtigung ausländischer Betriebsstätten entscheidende Bedeutung entfalten.Durch die ergangene Rechtsprechung und das Bestreben des Gesetzgebers bzw. der Finanzverwaltung, die Verlagerung von Verlusten ins Inland zu verhindern, hat die zukünftige Berücksichtigung negativer ausländischer Betriebsstätteneinkünfte an Komplexität zugenommen . Aufgabe der Arbeit ist es, diese Schwierigkeiten zu analysieren und zu bewerten.Gang der Untersuchung (zusammengefasst):Behandelt wird die steuerliche Berücksichtigung laufender ausländischer Betriebsstättenverluste. Die Untersuchung konzentriert sich vorwiegend auf die einkommen- und körperschaftsteuerlichen Auswirkungen des Welteinkommensprinzips und dessen Einschränkungen im Stammhausstaat. Grundlage der zukünftigen einkommen- bzw. körperschaftsteuerlichen Berücksichtigung ausländischer Betriebsstättenverluste bildet die EuGH-Rechtsprechung der Jahre 2007 und 2008. Ziel der Arbeit ist es, die Urteile des EuGH im Zusammenhang mit den Reaktionen der Finanzverwaltung, des BFH sowie des Gesetzgebers darzustellen und unter deren Analyse die Rechtslage 2009 zu entwickeln und zu bewerten. Den Schwerpunkt der Arbeit bildet die aktuelle Entwicklung hinsichtlich der Einschränkungen des Welteinkommensprinzips auf Seiten des Stammhauses. In diesem Zusammenhang wird die ergangene EuGH-Rechtsprechung zur Verlustverrechnungsbeschränkung des §2a EStG ( Rewe Zentralfinanz ) sowie zur Symmetriethese im Rahmen der DBA-Freistellung ( Lidl Belgium , KR Wannsee ) und deren Folgen betrachtet.