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In seiner 2005 vorgelegten, mit "summa cum laude" bewerteten Dissertation untersucht Bert Stresow die Aspekte richterlicher Überprüfung von Eheverträgen. Er liefert damit eine grundlegende und komplexe Abhandlung zur Inhaltskontrolle mit besonderer Ausrichtung auf Eheverträge. Am Anfang steht eine als Nachschlagewerk nutzbare Bestandsaufnahme. Stresow stellt das gesetzgeberische Konzept nur begrenzter Ehevertragsfreiheit vor und beschreibt die Grundlagen richterlicher Vertragsinhaltskontrolle. Aus formeller und materieller Vertragsfreiheit leitet er den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz als Grenze richterlicher Inhaltskontrolle ab. Die normative Grundlage der Inhaltskontrolle wird in der Generalklausel des Par. 138 I BGB mit dessen durch Treu und Glauben modifizierten Tatbestand erkannt. Da nicht jeder Vertrag richterlicher Kontrolle unterzogen werden kann, beschreibt Stresow zahlreiche Beispiele von Aufgreifkriterien. Eine derart ausführliche Untersuchung liegt zu diesem Gegenstand bislang nicht vor.