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Die Frage nach dem Verhältnis zwischen Kirche und Staat ist gegenwärtig in den der griechisch-orientalischen Kirche angehörenden Staaten, besonders in Rußland, Griechenland und Rumänien eine sehr aktuelle geworden. Wenn es auch historische Tatsache ist, daß vom Verhältnis der Staatsgewalt zur Kirche die rechtliche Stellung der Letzteren im Staate, sowie das Ausmaß der Selbstständigkeit der Kirche abhängt, so geht dennoch die Bewegung nach der Änderung des bestehenden, dem Wesen und Zweck der Kirche nicht ganz entsprechenden Verhältnisses zwischen Staat und Kirche nicht von der Staatsgewalt, sondern von der Kirche aus. Da jedoch ein prinzipielles, dem Wesen und Zweck der Kirche entsprechendes System des Verhältnisses zwischen Kirche und Staat als Direktive bei der vorzunehmenden Regelung der gegenseitigen Beziehungen mangelt, andererseits aber auf Grund von reinen Tatsachen aus der byzantin. Zeit, u.zw. teils auf Grund von Tatsachen persönlicher Willkür mancher byzantinischer Kaiser, teils auf Grund von anderen harmlosen, aber absichtlich verfärbten Tatsachen, ein System mit der durchsichtigen Absicht, das in Rußland bestehende Verhältnis des Staates zur Kirche quasi auf rechtliche Grundlage zu stellen, formuliert haben, ein System, das von vornherein dem Wesen und Zweck der Kirche widerspricht, dem Staate selbst nicht gar sehr frommt, und deswegen in der gr. or kirchenrechtlichen Literatur mit vollster Begründung seine schärfste Verurteilung, besonders von Seite der hervorragendsten Kanonisten und Historiker verdient hat.§Meine Aufgabe wird somit vorderhand die sein, das Verhältnis zwischen Staat und Kirche in römisch- byzantinischer Zeit, (seit Konstantin d. Gr. und bis zum Falle Konstantinopels), mit Rücksicht auf die Gesamtheit der gegebenen Tatsachen, welche Letzteren ich jedoch im Lichte der sie bedingenden Ursachen betrachten werde, darzustellen, um einerseits das wahre Verhältnis zwischen Staat und Kirche im byzantinischen Reiche herauszufinden und andererseits um für die richtige Lösung dieser Frage in der Gegenwart die notwendigen Anhaltspunkte aus der Vergangenheit zu geben. Am Schluße dieser rechtshistorischen Darstellungen werde ich das prinzipielle Verhältnis der griech. orient. Kirche zum Staat in ein System zusammenfassen.