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Im Anschluss an die Aufhebung der Organisationsvorschriften des Hochschulrahmengesetzes hat der hessische Landtag am 26.06.2000 das zweite Gesetz zur Änderung des hessischen Hochschulgesetzes (HHG) verabschiedet, welches am 05.07.2000 in Kraft getreten ist. Laut Gesetzesbegründung soll damit neben anderer Zielsetzungen, wie z. B. der Stärkung des Wettbewerbsgedankens der Hochschulen sowie der Sicherung deren Leistungsfähigkeit in Forschung und Lehre, die Autonomie der Hochschulen vergrößert werden. Zur Erreichung dieser Zielsetzung sieht die Gesetzesnovelle Änderungen unter anderem in den Bereichen der Organisationsstruktur, der Struktur- und Entwicklungsplanung sowie des Finanzwesens der Hochschulen vor. Erklärtes Ziel dieser Arbeit ist es, zu bestimmen, ob die Reform des HHG tatsächlich eine Stärkung oder nicht vielmehr eine Schwächung der Autonomie der Hochschulen bedingt. Zur Beantwortung dieser Frage wird eine an Hochschulautonomiegesichtspunkten orientierte Gegenüberstellung der Alt- und Neufassung des HHG vorgenommen.