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Der Ausgang des Ersten Weltkriegs zwang die internationale Gemeinschaft insgesamt und ihre einzelnen Staaten dazu, sich mit der Rechtslage der nationalen Minderheiten auseinanderzusetzen. Es galt, die durch den Versailler Vertrag entstandene neue Ordnung zu festigen und Krisen zwischen nationalen Minderheiten und Mehrheiten insbesondere in den neugegründeten, noch wenig stabilen Staaten (Polen, Tschechoslowakei, baltische Länder) oder in den beträchtlich erweiterten (Rumänien, Serbien, Griechenland) vorzubeugen. Es wurde demzufolge eine Reihe von Maßnahmen auf allen Gebieten des öffentlichen Lebens notwendig, um sich der neuen Situation anzupassen. In den Jahren 1919-1939 versuchten der Völkerbund und die Staaten mit starken Minderheiten Regierungsprinzipien zu definieren, die sowohl den Minderheiten als auch den Mehrheiten in gleicher Weise zufriedenstellende Lösungen bieten konnten. Wenn auch die Lösung von 1918 in staatspolitischer Hinsicht völlig neu war, stellte sie in Bezug auf die interethnischen Beziehungen lediglich ein Moment in jahrhundertelangen Prozessen dar.