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Der grenzüberschreitende Handel mit gestohlenen oder illegal exportierten Kulturgütern führt zu einer Reihe von besonderen Rechtsproblemen. Regelungen zum gutgläubigen Erwerb, zur Ersitzung und zur Verjährung erfahren in den nationalen Rechtsordnungen verschiedene Ausprägungen. Diese Arbeit behandelt kollisionsrechtliche und staatsvertragliche Lösungsansätze zur Verbesserung des privatrechtlichen Schutzes von Kulturgütern. Der Autor schlägt vor, die Eigentumsverhältnisse an Kulturgütern dem Recht ihres Herkunftsstaates zu unterstellen. Die Konkretisierung der Begriffe Kulturgut und Herkunftsstaat wird nicht nur im Kollisionsrecht, sondern auch bei öffentlich-rechtlichen Kulturgutschutzregelungen und bei Art. 30 des EG-Vertrages erforderlich. Dies bietet die Chance, das öffentliche und das private Recht in Einklang zu bringen.