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Die vorliegende Untersuchung gilt der Haftung angestellter Ärzte. Beteiligt sich ein angestellter Arzt an einem medizinischen Forschungprojekt, begibt er sich auf Neuland. Sein Vorhaben bewegt sich nicht nur im Spannungsfeld zwischen seiner Verpflichtung zur kunstgerechten Be-handlung des Patienten und seinem Interesse am Erkenntnisfortschritt. Als Angestellter unter-liegt er auch den Regelungen seines Arbeitsverhältnisses und der Einbindung in den Betrieb seines Arbeitgebers. Die Studie stellt die rechtlichen Rahmenbedingungen der Arbeit angestellter Ärzte zusammen und hat dabeisowohl die Besonderheiten der Beteiligung an Forschungsvorhaben Dritter als auch diejenigen eigener wissenschaftlicher Tätigkeit im Blick. Dabei wird auch die persönliche Haftung des angestellten Arztes im Organisationsgefüge eines Betriebes mit arbeitsteiligen Strukturen beleuchtet. Aus arbeitsrechtlicher Sicht wird die Organisation eines Krankenhausbetriebes durch das Direk-tionsrecht des Arbeitgebers gesteuert. Aufgrund der besonderen Stellung des Arztberufes als freier Beruf ist dessen Reichweite umstritten. Gleichzeitig führt die Zusammenarbeit medizini-scher Disziplinen immer wieder zu Schwierigkeiten bei der Abgrenzung von Verantwortungs-bereichen. Weder Rechtsprechung noch Literatur und auch nicht der Gesetzgeber konnten bislang eine befriedigende Lösung für das Außenhaftungsrisiko eines Arbeitnehmers finden. Daher ist es für den einzelnen Arbeitnehmer von Bedeutung, auf welche Weise sein persönliches Haftungsrisi-ko durch rechtliche, wirtschaftliche oder tatsächliche Streuungsmechanismen beeinflusst wird.