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Der Begriff Bilanzierungshilfe wurde vom Gesetzgeber erstmals im Bilanzrichtlinien-Gesetz von 1985 verwandt, ohne daß dies bis heute Klarheit darüber gebracht hätte, was unter einer Bilanzierungshilfe zu verstehen ist. Ziel dieser Untersuchung ist es, die Bilanzierungshilfe als Rechtsbegriff umfassend zu erörtern. Im Mittelpunkt steht dabei die rechtsdogmatische Entwicklung einer eigenständigen Definition. Diese wird anschließend dazu verwandt, den Kreis der Bilanzierungshilfen des Handelsgesetzbuches und des D-Markbilanzgesetzes zu bestimmen. Schließlich wird untersucht, ob Bilanzierungshilfen in die Steuerbilanz und in bestimmten Sonderbilanzen aufzunehmen sind.