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Masterarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 3,0, Fachhochschule Koblenz, Veranstaltung: Wirtschaftsprüfung, Sprache: Deutsch, Abstract: Zunächst erfolgt in der Arbeit eine allgemeine Einführung zur Bilanzierung und Bilanzierungspflicht, bevor auf die Bilanzierung der fertigen Erzeugnisse im speziellen eingegangen wird.§Die Bilanzierung und Prüfung von fertigen Erzeugnissen bringt in der Praxis einige Probleme mit sich. So ist z.B. fraglich, was unter einem fertigen Erzeugnis zu verstehen ist. Dies wird in der Arbit definiert. Desweiteren beschäftigt sich die Arbeit mit der Bestandsaufnahme (Inventur) und welche Kosten für den Bilanzwert maßgeblich sind. Die Inventur stellt die Grundlage für die Bilanzierung fertgiger Erzeugnisse dar. Grundsätzlich werden fertige Erzeugnisse einzeln mit den Herstellungskosten bilanziert. Dabei kann es jedoch zu Abgrenzungsproblemen kommen, welche Vermögensgegenstände als fertige Erzeugnisse in die Bilanz mit aufzunehmen sind. Dafür müssen sie die Definition eines fertigen Erzeugnisses erfüllen und dem Unternehmen wirtschaftlich zuzurechnen sein. Desweiteren können unter bestimmten Voraussetzungen Bewertungsvereinfachungsverfahren zur Anwendung kommen, die eine Durchbrechung des Prinzips der Einzelbewertung darstellen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert notwendig. §Im zweiten Teil der Arbeit wird zunächst die Prüfungspflicht allgemein beschrieben, bevor auf die Prüfung der fertigen Erzeugnisse im speziellen eingegangen wird. Dies beinhaltet auch, welche Unternehmen prüfungspflichtig sind und wer Abschlussprüfer sein darf. Anschließend wird die Prüfung der Bestandsaufnahme und der Bewertung jeweils bezüglich Planung, Durchführung und Dokumentation behandelt. Am Ende der Arbeit wird noch kurz auf den Prüfungsbericht und Bestätigungsvermerk eingegangen.