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Am 18. August 2006 ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz sollen Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindert oder beseitigt werden. Die praktische Bedeutung der materiellrechtlichen Ansprüche wird sich nicht zuletzt aus dem Beweisrecht ergeben. Die Regelung der Beweisfrage ist somit eine der wichtigsten Aufgaben eines wirksamen Antidiskriminierungsrechts. Das AGG enthält eine besondere Regelung in Bezug auf die Verteilung der Darlegungs- und Beweislast, die einer genaueren Analyse bedarf, da bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in bundesdeutsches Recht eine sprachliche Neuformulierung geschaffen wurde.§Die rechtsvergleichende Betrachtung zwischen Deutschland und Südafrika ermöglicht dabei die Entwicklung des deutschen Antidiskriminierungsrechts in einen internationalen Kontext einzuordnen. §Diese rechtliche Analyse richtet sich an alle Arbeitsrechtler, Personalmanager und Personalverantwortliche und an alle am Thema interessierten Leser.