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Mit Wirkung zum 01.08.2002 ist die Schmerzensgeldregelung im BGB geändert worden. Nun gibt es Schmerzensgeld auch außerhalb des Deliktsrechts, unabhängig von der Anspruchsgrundlage. Die ursprünglich zur wirtschaftlichen Kompensation geplante Bagatellschwelle ist hingegen nicht Gesetz geworden.Die Arbeit untersucht die rechtsdogmatischen Argumente für und gegen die tatsächlich erfolgte Ausweitung des Schmerzensgeldes sowie die ursprünglich geplante Einschränkung desselben. Dabei werden insbesondere die Motive des historischen Gesetzgebers und deren Bedeutung in der heutigen Zeit, die Funktionen des Schmerzensgeldes sowie das Verhältnis zur übrigen Rechtsordnung herangezogen. Hinsichtlich der Ausweitung werden die Bereiche der vertraglichen und der Gefährdungshaftung näher betrachtet. Bezüglich der Bagatellschwelle wird vergleichend auf andere Einschränkungen von Schadensersatzansprüchen sowie eine mögliche Höhe derselben eingegangen.Abschließend wird kurz die Einschätzung der Versicherungswirtschaft zur Reform dargestellt. Die Arbeit richtet sich sowohl an Rechtswissenschaftler als auch an diejenigen, die mit den Folgen der Gesetzesänderung in der täglichen Praxis zu tun haben.