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Die Nachlässe werden ständig größer, die Nachkommen weniger. Wer keine oder ungeeignete Erben hat, kann testamentarisch eine Stiftung gründen. Sie erbt das Vermögen des Stifters und verfolgt dauerhaft die ihr von ihm vorgegebenen Zwecke. Ein laienhaft formuliertes Stiftungsgeschäft kann aber die Stiftung gefährden und zur unerwünschten Erbfolge führen. Die Arbeit benennt die bundes- wie landesrechtlichen Voraussetzungen des Stiftungsgeschäfts, die selbst von den Genehmigungsbehörden häufig mißverstanden werden. Der Autor zeigt im weiteren, wie durch erbrechtliche Auslegung auch ein den Voraussetzungen nicht entsprechendes Stiftungsgeschäft von Todes wegen aufrechterhalten und die Stiftung gerettet werden kann. Die Stiftungsbehörden sind sogar verpflichtet - so lautet sein Fazit -, das Stiftungsgeschäft den gesetzlichen Voraussetzungen anzupassen und die Stiftung zu genehmigen. Die Monographie ist für alle bestimmt, die sich praktisch oder wissenschaftlich mit der letztwilligen Errichtung einer Stiftung befassen. Sie gibt praktikable Antworten auf die einschlägigen Rechtsfragen.