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Das Telekommunikationsgesetz (TKG) enthält einleitend im § 1 eine Zweckbestimmung und bestimmt im § 2 die Ziele der Regulierung. Auf diese Zweck- bzw. Zielsetzung nehmen nachfolgend verschiedene Vorschriften Bezug. Die Arbeit befasst sich mit der Frage, welche Bedeutung die Zweckbestimmung in § 1 TKG hat. Nach einer allgemeinen dogmatischen Einführung zu den gesetzlichen Ziel- und Zwecksetzungen werden die Zentralbegriffe des § 1 TKG «Telekommunikation» und «Regulierung» näher dargelegt. Teil drei beschäftigt sich mit der Zwecksetzung des § 1 TKG im Einzelnen und gibt einen Überblick über den gesetzlichen Regelungsansatz. Im vierten Teil werden verfassungsrechtliche Anforderungen an eine dem Gesetzeszweck entsprechende Regulierung dargelegt. Der praktischen Bedeutung der Zwecksetzungen widmet sich der letzte Teil.