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Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Sonstiges, einseitig bedruckt, Note: 2, Technische Universität Dresden (Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Verfassungsgeschichte, Allgemeine Rechts- und Staatslehre, Staatskirchenrecht), Veranstaltung: Aktuelle Fragen im Verhältnis von Staat und Kirche, 28 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Anmerkungen: Gibt es einen Vorrang der negativen Religionsfreiheit? Was ist mit Glockenläuten, Kruzifix und Gottesdiensten im Rundfunk? Nach einer genauen Bestimmung der relevanten Begriffe wird in dieser Arbeit einerseits nach systematischen Gesichtspunkten und andererseits mit Blick auf die Rechtssprechung das Verhältnis von positiver und negativer Religionsfreiheit diskutiert. , Abstract: Dem Grundrecht der Religionsfreiheit kommt in einem pluralistischen Staat, wie es dieBundesrepublik Deutschland ist, eine überragend e Stellung zu. Nur indem das Recht, eineneigenen Glauben zu haben und auch zu leben, als individuelles und als kollektives Recht1existiert, können verschiedene Glaubensrichtungen nebeneinander bestehen und sichentfalten. Dass sich daraus jedoch Probleme ergeben, liegt auf der Hand. Nicht nur dass dieAnhänger zwei verschiedener religiöser Gruppen mit dem Glaubensleben der jeweils anderenreligiösen Richtung konfrontiert sind, sondern auch dass der nicht an Religion interessierteBürger im öffentlichen Leben kontinuierlich den Folgen und Auswirkungen der ihrenGlauben lebenden Gläubigen begegnet, stellt Reibungspunkte dar. Das Glockenläuten, 2 dieGottesdienstübertragungen im Radio, und natürlich das umstrittene Kreuz in bayerischenKlassenzimmern sind hier als Beispiele zu nennen.Dieser Problematik soll in der vorliegenden Hausarbeit nachgegangen werden. Es ist zuuntersuchen, ob die negative Religionsfreiheit einen Vorrang besitzt und ob sich dernichtgläubige Bürger auf Freiheit als Freisein von Religion im öffentlichen Leben berufenkann. Um diese Fragen zu klären, ist es notwendig, die Bedeutung der Religionsfreiheit in derBundesrepublik Deutschland zu erörtern und die Trennung von Staat und Kirche zubetrachten. Mit einer Fallbetrachtung wird auf die Rechtsprechung bezüglich der negativenReligionsfreiheit eingegangen, wobei von grundlegenden Prinzipien der Entscheidung desBVerfG zum Schulgebet ausgehend der Schwerpunkt auf dem umstrittenen Kruzifix-Beschluss liegen soll, denn während noch in den siebziger Jahren das BVerfG mit seinemUrteil zur christlich geprägten Gemeinschaftsschule einem Vorrang der negativenReligionsfreiheit eine klare Absage erteilte, weist die Kruzifix-Entscheidung eine Betonungder negativen Religionsfreiheit auf.3 Das Gericht versucht mit mehreren Gründen den erteiltenVorrang zu begründen. Diese Gründe sind auf ihre Stichhaltigkeit zu prüfen.1 Campenhausen, in: HdbStR der Bundesrepublik Deutschland, Bd. VI, 1989, S. 370 ff. (370).2 BVerwGE 68, S. 62 ff.3 Rüfner, Staatskirchenrecht und gesellschaftlicher Wandel Aktuelle Konfliktfelder zwischen Staat und Kirche,KuR (1999), S. 73 ff. (73).