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Einleitend betrachtet die Autorin die Bezeichnungen, die im Minderheitenschutz für die zu schützenden Gruppen verwendet werden. Sie stellt die historische Entwicklung des Minderheitenschutzes vor dem Ersten Weltkrieg, zur Zeit des Völkerbundes, während des Zweiten Weltkrieges und in der Nachkriegszeit dar. Anschließend analysiert Sarah Pritchard neuere Entwicklungen zum Minderheitenschutz durch die Vereinten Nationen, vor allem die Verpflichtungen aus Artikel 27 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (IPbpR). Weitere Schwerpunkte Ihrer Untersuchung bilden die Entwicklung des Selbstbestimmungsrechts sowie die Entwicklungen zum Schutz von indigenen Völkern durch die Vereinten Nationen. Die Autorin untersucht darüber hinaus die Bedeutung des Selbstbestimmungsrechts für den Minderheitenschutz bzw. den Schutz indigener Völker.§Sarah Pritchard gelangt zu dem Ergebnis, daß es beträchtliche Berührungspunkte zu den nebeneinander entwickelten völkerrechtlichen Materien des Minderheitenschutzes, des Selbstbestimmungsrechts und des Schutzes indigener Völker gibt. Es wird vor allem deutlich, daß sich keine klare Abgrenzung der Anwendungsbereiche von Artikel 1 und 27 IPbpR entwickeln läßt, weil sowohl die Minderheit als auch das Volk mögliche Begünstigte des Selbstbestimmungsrechts sein können; das heißt, Minderheitenschutz und interne Selbstbestimmung können sich im selben Träger begegnen.