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In den Jahren 2000 bis 2004 hat eine vom deutschen Bundesministerium der Justiz eingesetzte Expertenkommission einen Vorschlag für eine gesetzliche Neuregelung des deutschen Versicherungsvertragsrechtes erarbeitet. Im April 2004 hat die Expertenkommission dem Ministerium einen Gesetzesentwurf vorgelegt, und das neue VVG ist schließlich am 1. Januar 2008 in Kraft getreten. Der Vertragsabschluss zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer war ein wesentlicher Bestandteil des Reformvorhabens. Schon das zuvor geltende Recht sah zahlreiche Besonderheiten beim Abschluss eines Versicherungsvertrages vor. Dabei handelt es sich nach wie vor um Pflichten, die die Vertragsparteien im Vorfeld des Vertragsabschlusses zu erfüllen haben. Die österreichischen und deutschen gesetzlichen Regelungen unterscheiden sich nicht unwesentlich, obwohl sie historisch den gleichen Ursprung haben. Ursache ist insbesondere die abweichende Umsetzung von EU-Richtlinien, die der Harmonisierung des Privatversicherungsrechtes dienen sollten.