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Sind im Rahmen einer zukunftsfähigen Regierungs- und Verwaltungsorganisation Mittelinstanzen, also Bezirksregierungen und Regierungspräsidien, eigentlich noch zeitgemäß und funktional vertretbar? Die vorliegende Untersuchung nimmt diese Frage am Beispiel der im Jahr 2004 abgeschafften niedersächsischen Bezirksregierungen auf und evaluiert die sogenannten Regierungsvertretungen, die anstelle der Mittelinstanz als dezentralisierter Teil der Ministerialverwaltung regionale Aufgaben und koordinierende Funktionen wahrzunehmen suchen. Zum Ausweis der Wirkungsweise dieser Regierungsvertretungen als in der deutschen Verwaltungspraxis neuartiger Konstruktion einer zwar dislozierten, aber in den Ministerialkontext eingebundenen und nicht als eigene Instanz ausgestalteten Einrichtung treten zwei Fragen: Eignen sich Regierungsvertretungen per se sowie in ihrer gegebenen Form als ergänzende Ausformung der Landesverwaltung und des Regierungshandelns? Und: Stellen sie sich als funktionsfähige Bestandteile der Landesverwaltung dar und erzeugen sie im Umgang mit der kommunalen Ebene und anderen Anspruchsträger einen Kosten rechtfertigenden Mehrwert?